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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können (§ 24 Aufenthaltsgesetz)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dillingen a.d.Donau