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Internet-Grundbucheinsicht

Durch die Nutzung des WEB-basierten Grundbuchabrufverfahrens können die zugelassenen Teilnehmer von jedem PC mit Internetzugang auch außerhalb der Dienstzeiten der bayerischen Amtsgerichte komfortabel Einsicht in das Grundbuch nehmen. Eine Teilnahme am Online-Abrufverfahren setzt eine entsprechende Zulassung voraus. Für die Erteilung der Zulassung ist der Direktor des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz (Faberstraße 9, 92224 Amberg) zuständig. Dort sind Antragsformulare erhältlich und die Anträge auf Zulassung einzureichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz