Logo Bayernportal

Waffenrecht - Schießen außerhalb von Schießstätten: Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb von Schießstätten

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb von Schießstätten, gemäß § 10 Abs. 5 WaffG, online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg