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Landwirtschaftliche Bewässerung – Anzeige Brunnenbohrung

Sie können die Anzeige gem. § 49 WHG, Art. 30 BayWG für Brunnenbohrungen zur Bewässerung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut