Logo Bayernportal

Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung

Für die Entnahme von Oberflächenwasser oder Grundwasser (inkl. Uferfiltrat) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8, 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen ist. Mit diesem Antrag wird im Vorfeld eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens die Prüfung beantragt, ob Oberflächenwasser (1. wasserwirtschaftliche Priorität) oder Uferfiltrat (2. wasserwirtschaftliche Priorität) zur Bewässerung genutzt werden kann. Die Entnahme von oberflächennahem Grundwasser stellt die 3. wasserwirtschaftliche Priorität dar. Die für einen Antrag auf Erlaubnis ggf. weiteren erforderlichen Unterlagen sind mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. Diese Vorprüfung ist einer Bohranzeige in jedem Fall beizulegen. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bezüglich der benötigten Wasserentnahmemenge beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Klötzlmüllerstr. 3, 84034 Landshut, beraten zu lassen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut