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Wasserrechtliche Erlaubnis - Beregnung

Sie können einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) online stellen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth