Logo Bayernportal

Meldung nach Art. 6 - Verordnung über Lebensmittelhygiene

Über diesen Online-Meldebogen können Sie sich nach Art. 6 der Verordnung über Lebensmittelhygiene als Lebensmittelunternehmen beim Landratsamt Rosenheim registrieren.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rosenheim