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Personenverkehr - Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 43 Abs. 1 BOKraft von der Vorschrift des § 26 Abs. 2 BOKraft

Hier können Unternehmen, die Fahrgäste befördern, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 43 Abs. 1 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) von der Vorschrift des § 26 Abs. 2 BOKraft online stellen.

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen