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Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone

Wer ein Diesel-Fahrzeug bis Euro 5 hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um in die neue Umweltzone fahren zu dürfen. Anwohner*innen der Umweltzone, Lieferverkehr, Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis sowie bestimmte weitere Personengruppen dürfen im Jahr 2023 ohne Einzelausnahmegenehmigung in die Umweltzone fahren.

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Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München