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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Plakatierung auf mobilen Plakatständern

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth