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Chemikalien-Klimaschutz - Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle online

Sie können die Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle gemäß § 5 Abs. 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz