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SEPA-Basislastschriftmandat erteilen

Sie können SEPA-Mandate für unterschiedliche Forderungsarten wie beispielsweise Kindertagesstättengebühren oder Grundsteuer erteilen. Ausgeschlossen sind jedoch Bußgelder, hierfür können keine SEPA-Mandate erteilt werden. '
Sie können nur SEPA-Mandate für sich selbst erteilen. Möchten Sie ein SEPA-Mandat für eine Forderung erteilen, für die Sie selbst nicht zahlungspflichtig sind, verwenden Sie bitte das Papierformular, welches Sie auf unserer Internetseite herunterladen können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München