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Genehmigungsantrag für die Einleitung amalgamhaltiger Abwässer

Sie können die Genehmigung für die Einleitung amalgamhaltiger Abwässer aus Zahnbehandlungen unter Verwendung eines Amalgamabscheiders aus einer Zahnarztpraxis/Zahnklinik gemäß § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Anhang 50 zur Abwasserverordnung (AbwV) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut