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Wasserrecht - Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Bootszulassung (Urlaubergenehmigung)

Mit diesem Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit eine Urlaubergenehmigung zum Befahren des Rothsees zu beantragen. Zugelassen werden können Segelboote und Elektro-Motorboote. Eine Urlaubergenehmigung kann für maximal 4 Wochen ausgesprochen werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth