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Geburt im Ausland - Nachbeurkundung

Sie selbst oder Ihr Kind wurden im Ausland geboren? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München