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Ausstellung eines Befähigungsnachweises

Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises gemäß Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005 online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu