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Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen (Landratsamt Hof)

Wenn Sie unbrauchbar gemachte oder zerstörte erlaubnisbedürftige Waffen anzeigen müssen, können Sie die Anzeige hier vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Hof