Logo Bayernportal

Antrag auf Erteilung eines Verkehrswertgutachten nach § 193 Abs. 1 des Baugesetzbuches

Mit diesem Online-Verfahren können ein Verkehrswertgutachten nach § 193 Abs. 1 des Baugesetzbuches beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg