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Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung (Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.)

Sie können die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen. 

 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.