Logo Bayernportal

Bestandsveränderungsanzeige (Haustierhaltungsanzeige)

Wer lebende Wirbeltiere (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische) besonders geschützter Arten hält, muss einer Anzeigepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung nachkommen. Zu- und Abgänge, sowie eine Kennzeichnung oder die Verlegung des regelmäßigen Standorts können online mithilfe einer Bestandsanzeige mitgeteilt werden.

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge