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Wer lebende Wirbeltiere (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische) besonders geschützter Arten hält, muss einer Anzeigepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung nachkommen. Zu- und Abgänge, sowie eine Kennzeichnung oder die Verlegung des regelmäßigen Standorts können online mithilfe einer Bestandsanzeige mitgeteilt werden.