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Meldebescheinigung (Gemeinde Sachsen b.Ansbach)

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung online anfordern.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Sachsen b.Ansbach