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Fachkundebescheinigung Technik: Röntgen, radioaktive Stoffe oder Medizinphysik-Experte

Sie können die Bescheinigung der Fachkunde-Technik nach § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern