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Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz) (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen)

Vertriebene aus der Ukraine können eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen