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Taxikonzession - Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen

Sie können den Antrag auf vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht für Taxen online stellen. Er ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Genehmigungsbehörde vor der geplanten Einstellung des Taxenfahrdienstes Kenntnis vom Sachverhalt erhält (z. B. bei Urlaub oder Fahrzeugverkauf). Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Betrieb weiterzuführen (Ausnahme: Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, z. B. Krankheit, Totalschaden).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München