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Anzeigepflicht krankenpflegerische Tätigkeiten

Anzeigepflichtig bei der unteren Behörde für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz nach Art. 16 GDG ist, wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten in der Stadt Schweinfurt oder im Landkreis Schweinfurt erbringt oder anbietet.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schweinfurt