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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 5b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes/Tragen eines Schutzhelmes (Gemeinde Rückersdorf)

Sie können die Befreiung von der Gurt- und/oder Helmtragepflicht online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Rückersdorf