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Kindertageseinrichtung - Antrag auf Personalzustimmung

Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie uns als Träger einer Kindertageseinrichtung alle Veränderungen innerhalb des pädagogischen Teams mitteilen. Sollten Sie planen, Personal einzustellen, dass nicht über die generelle fachliche Eignung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft verfügt, können Sie bei uns eine Personalzustimmung beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München