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Versteigerer-Erlaubnis - Antrag auf öffentliche Bestellung als Versteigerer

Sie können den Antrag auf öffentliche Bestellung als Versteigerer gemäß § 34b Abs. 5 GewO online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München