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Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)

Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen. Dies können Sie auch online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München