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Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren

Sie können die Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren (§ 49 WHG, Art. 30 BayWG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge