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Altpapiersammlung für Vereine

Bei einer Vereinssammlung handelt es sich nach § 3 Abs. 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) um eine gemeinnützige Sammlung. Sie können die Altpapiersammlung für Vereine online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Main-Spessart