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Wohnungsgeberbestätigung (Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab)

Sie können als Wohnungsgeber*in den Ein- oder Auszug meldepflichtiger Personen bestätigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab