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Ausnahmegenehmigung Alterserfordernis zum Schießen

Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10-12 Jahren online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rhön-Grabfeld