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Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

 Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie die Ausstellung einer Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen oder elektronisch die erforderlichen Angaben für die Ausstellung einer Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen