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Verkehrswesen - Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 29 Abs. 2 StVO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau