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Güterkraftverkehrserlaubnis - Beantragung zusätzlicher Ausfertigungen

Sie können die Erteilung einer zusätzlichen Ausfertigungen für die Güterkraftverkehrserlaubnis (§ 3 Abs. 1 GüKG) oder beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth