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Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen anzeigen

Die Online-Einreichung ermöglicht es Ihnen die fertige Meldung samt Anlagen und Nachweisen elektronisch einzureichen. Sie ist für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, gedacht.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Schwaben