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Ausnahmegenehmigung für Verkaufsstände neben der Straße beantragen

Das Anbieten von Waren außerorts neben der Straße ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann durch das Landratsamt erteilt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München