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Antrag auf Marktfestsetzung (gemäß § 69 Gewerbeordnung) (Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.)

Sie können die Durchführung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.