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Amtsärztliches Gutachten - Reha stationär

Amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit einer stationären Behandlung in sonstigen Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (§ 29 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 und 5 BayBhV) (Fn.1)

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth