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Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) (Gemeinde Waffenbrunn)

Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Waffenbrunn