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Verpflichtungserklärung

Sie können eine Verpflichtungserklärung online übermitteln. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen. Ähnlich einer Bürgin oder einem Bürgen verpflichten Sie sich, im Haftungsfall sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt und die Ausreise Ihres Gastes entstehen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge