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Antrag auf Erteilung einer Gestattung zur vorübergehenden Ausübung einer Schankwirtschaft (Gemeinde Baar-Ebenhausen)

Sie können eine Gaststättenerlaubnis oder eine gaststättenrechtliche Gestattung für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Baar-Ebenhausen