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Schülerbeförderung - Anerkennung eines privaten Kfz zur Schulwegbeförderung

Die Beantragung der Anerkennung eines privaten Kfz zur Schulwegbeförderung ist notwendig, bevor der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Kfz gestellt wird. Diesen finden Sie ebenfalls als Onlineformular.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech