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Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen

Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung öffentlich bemerkbarer Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nach Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Leidersbach