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Antrag einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurtpflicht und Helmpflicht (Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.)

Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurt- und Helmpflicht beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.