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Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

Sie können die Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 - 48 a Sozialgesetzbuch VIII online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge