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Veterinärwesen - Antrag auf Ausnahmebewilligung zum Betäuben von Tieren

Mit diesem Onlineverfahren können Sie die Ausnahmebewilligung zum Betäuben von Tieren außerhalb von Gehegen mittels Betäubungsgewehr beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau