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Kreisjugendamt - Förderung von Kindertagespflege - Abrechnung Fahrtkosten

Mit diesem Online-Formular können Tagespflegepersonen Fahrtkosten, die im Rahmen der Kindertagespflege angefallen und vom Jugendamt genehmigt sind, abrechnen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau