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Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut